Neues Förderprogramm für digitale Geschäftsideen – Alle Infos zur Bewerbung

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Ende 2019 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das in drei thematisch unterschiedlichen Förderrunden Ideen für marktorientierte Innovationsprojekte und Innovationsnetzwerke fördert. Im Mittelpunkt stehen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösungen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen, wie z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps oder neue Formen der Technologienutzung sein. In einer ersten Förderrunde ruft das IPG dazu auf, Ideen für ein digitales und / oder datengetriebenes Geschäftsmodell einzureichen. In einem Webinar haben die Organisatoren des IGP ausführliche Informationen zum Förderumfang und zum Bewerbungsprozess gegeben. Wir waren dabei und haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Chance nutzen und digitale Geschäftsidee fördern lassen

Mit seinem neuen Förderprogramm möchte das BMWi ausdrücklich nicht nur technologieorientierte Ideen fördern, sondern auch jene, die die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und Arbeitswelt im Blick haben. Entscheidend ist die Neuartigkeit und die Innovationshöhe der eingereichten Idee. In der ersten Förderrunde sind zwar ausdrücklich digitale oder datengetriebene Geschäftsmodelle gefragt, es wird aber noch zwei weitere Förderrunden geben, die mehr auf kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen und auf Innovationen mit hohem „social impact“ zielt.

Für uns besonders interessant ist selbstverständlich diese erste Förderrunde. Wir begrüßen das Engagement des BMWi digitale Geschäftsmodelle zu fördern und möchten deshalb auch von unserer Seite einen Schubs geben, sich zu bewerben. Denn die Fördersummen sind beachtlich und die Bewerbung ist wirklich einfach.

Das neue Förderprogramm des BMWi möchte so viele innovative Lösungsansätze berücksichtigen wie möglich und ermutigt alle mit einer innovativen Idee, sich zu bewerben. Aus diesem Grund wurde auch die Hürde für die Antragstellung sehr niedrig gelegt.

Für den ersten Schritt im mehrstufigen Verfahren müssen die Bewerber zunächst lediglich eine Teilnahmeskizze im Online Tool positron:s einreichen – kurz und knapp, ganz unbürokratisch. Mit einem Übersichtsposter, angelehnt an das Business Model Canvas, erläutert die IGP die verschiedenen Kriterien und geforderten Angaben und wie diese bewertet werden:

IGP-Poster

Quelle: Webinar des Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), 29.01.2020.

 

Es reichen kurze, aber aussagekräftige Ausführungen. Belege, wie zur etwa zur Finanzierung des Eigenanteils, müssen bei Einreichung der Skizze noch nicht belegt werden, eine Schätzung reicht aus. Dennoch gilt es für sich selbst zu prüfen, ob der Eigenanteil tatsächlich in der erforderlichen Höhe erbracht werden kann. Weitere Hilfsmittel finden sich zusammen mit allen Rahmenbedingungen auf der Website des Ausschreibungsprogramms.

Drei verschiedene Projektformen sind zur Förderung berechtigt:

Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte (Startups, Mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmen inkl. Selbstständige, jede Rechtsform und Geschäftsform ist zugelassen) in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests (über einen Zeitrum von max 12 Monaten). Bis zu 70.000 Euro werden hier bezuschusst, maximal 70 % der Projektkosten. Die restlichen 30 % sind als Eigenanteil vom Antragsteller zu leisten.

Komplexe Einzel- oder Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt (max. 24 Monate) werden mit bis zu 300.000 Euro gefördert. Hierzu zählen bereits ausgereifte Projekte. Auch nicht wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen können hinzugezogen werden. Die Fördersumme wird unter den Akteuren aufgeteilt, es muss jedoch eine Ausgewogenheit herrschen. Das heißt, die Forschungseinrichtung darf nicht mehr als 50 % des Projektumfanges einnehmen.

Übergreifende Innovationsnetzwerke, die aus mindestens fünf im IGP antragsberechtigten Unternehmen bestehen, die gemeinsam übergreifende Innovationsthemen erarbeiten und umsetzen. Auch sie werden bis max. 300.000 Euro gefördert.

Wichtig: Das Projekt darf sich noch nicht in der Umsetzung befinden!

Gefördert werden Personal- und Materialkosten (inkl. Nebenkosten, Miete, Kosten für Geschäftsreisen, aber auch Geräte und technische Tools), Aufwendungen an Dritte (wie Agenturen und Dienstleister etc.; bei Projekten der Projektformen A und B bis zu 25 % der Personaleinzelkosten und bei Netzwerken bis zu 60 % der Gesamtkosten) und übrige Kosten (bis zu 75 % der Personalkosten). Auch eine Kombination aus allen dreien ist möglich.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße. Je kleiner das Unternehmen umso höher die Förderung.

Wir sind begeistert von diesem neuen Förderangebot und vom einfachen Bewerbungsprozess. Die Fragen lassen sich dank gut strukturierter Hilfsmittel schnell und einfach beantworten. Insgesamt sind es ungefähr 5 Seiten, mit denen Sie sich für eine beachtliche Fördersumme bewerben können. Erst in den nächsten Schritten – Vollantrag und Jurybewertung mit evtl. Pitch – wird die Antragstellung etwas umfangreicher.

 

Bewerbungsablauf IGP Förderung, Webinar-Screenshot des Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP), Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), 29.01.2020.

 

Sie haben eine vielversprechende Idee für ein digitales Geschäftsmodell, können die Umsetzung aber nicht allein stemmen? Dann bewerben Sie sich und nutzen Sie Ihre Chance!

Die Bewerbung läuft noch bis zum 28.02. bis ACHTUNG! 12:00 Uhr.

Sie suchen Unterstützung bei der Konzeption, Machbarkeitsanalyse oder Umsetzung? Wir unterstützen Sie gern.

 

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